In Fahrt

Was passiert, wenn man ohne Fahrschein unterwegs ist?

„Die Fahrscheine, bitte“, tönt es durch die Straßenbahn. Drei Fahrausweisprüfer haben das Fahrzeug betreten und beginnen, sich von Fahrgästen RegioKarte, Einzelfahrschein und MobilTicket zeigen zu lassen. Jeder Fahrgast wird gleich kontrolliert, denn man kann den Leuten nicht ansehen, ob sie einen gültigen Fahrschein dabei haben. Ob jung oder alt, Mann oder Frau, Anzugträger oder Schüler – es gibt kein typisches Profil des nichtzahlenden Fahrgastes.

Was bedeutet Fahren ohne Fahrschein?

Manch einer hält dies für ein Kavaliersdelikt, dabei handelt es sich beim Fahren ohne Fahrschein um den Verdacht auf eine ernste Straftat. Diese lautet „Erschleichen von Leistungen“ und findet sich im Strafgesetzbuch unter §265a.

Übertrieben? Kein bisschen. Schließlich würden Sie sich doch auch nicht ohne zu zahlen mit neuem Haarschnitt aus dem Frisörsalon schleichen. Oder beim Bäcker mit der Brötchentüte wegrennen ohne einen Cent zu bezahlen. Oder? Genau. Und genauso handelt es sich bei Öffentlichen Nahverkehr um eine Dienstleistung, die von denen, die sie nutzen, bezahlt werden muss.

Fahrscheine kaufen ist kinderleicht.
Fahrscheine kaufen ist kinderleicht – zum Beispiel am Automaten.

Warum wird überhaupt kontrolliert?

Durch Fahrgäste ohne Fahrschein entstehen dem RVF jedes Jahr große finanzielle Einbußen in Millionenhöhe. Mit den Kontrollen sollen nichtzahlende Fahrgäste zu zahlenden Fahrgästen gemacht werden. Übrigens: Durch das erhöhte Beförderungsentgelt (kurz EBE) wird keinesfalls Gewinn gemacht. Allein der personelle Aufwand ist dafür zu hoch. Wenn es allerdings keine Kontrollen geben würde, wäre für einige Fahrgäste die angebliche „Freifahrt“ wohl sehr verlockend.

Was passiert, wenn mich der Fahrausweisprüfer ohne gültigen Fahrschein erwischt?

Wenn Sie dem Fahrausweisprüfer keinen gültigen Fahrschein vorzeigen können, werden Ihre Personalien aufgenommen und Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung über das erhöhte Beförderungsentgelt.

Natürlich kann es mal passieren, dass man die RegioKarte in der anderen Tasche vergessen hat – das kann der Fahrausweisprüfer allerdings nicht überprüfen. Wenn Sie eigentlich einen gültigen Fahrschein besitzen, können Sie ihn innerhalb einer Woche bei uns im VAG-Zentrum nachreichen und müssen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro zahlen. Wichtig ist dabei, dass es sich um einen persönlichen Fahrschein, das heißt eine Monatskarte, die nur für Sie persönlich gültig ist, handelt – zum Beispiel eine RegioKarte Basis, RegioKarte Abo persönlich, RegioKarte Schüler/Azubi oder ein SemesterTicket. Einen übertragbaren Fahrschein hätte ja zu dem Zeitpunkt der Kontrolle auch jemand anderes nutzen können.

Ich kann keinen gültigen persönlichen Fahrschein nachzeigen – und jetzt?

Jetzt wird es ernst: Wenn ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein erwischt wurde und auch keinen wie oben beschrieben nachzeigen kann, hat er oder sie gegen die Berförderungsbedingungen verstoßen und muss das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen. Das beträgt momentan 60 Euro (Stand: Mai 2016) – ein ganz schöner Batzen Geld für eine Fahrt.

Wer ein zweites Mal erwischt wird, muss wieder das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen. Wer beim ersten Vorfall nicht gezahlt hat, auf den kommt schon beim zweiten Mal ein Strafantrag zu.

Beim dritten Mal ist Schluß mit lustig: Nun wird auf jeden Fall ein Strafantrag gestellt und der Fall wird der Staatsanwaltschaft übergeben. Im schlimmsten Fall kann eine hohe Geldstrafe und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr fürs Schwarzfahren verhängt werden.

Warum wird manchmal die Polizei ins Spiel gebracht?

Wenn ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein erwischt wird und sich nicht ausweisen kann oder will, müssen die Fahrausweisprüfer die Polizei dazuziehen, um die Personalien zu bestimmen. Manchmal kommt es auch zu brenzligen Situationen: Der Fahrgast wird beleidigend, im schlimmsten Fall handgreiflich – auch dann wird die Polizei eingeschaltet.

Sobald die Polizei in Kenntnis des Verdachts einer Straftat ist, muss sie diese verfolgen. Das heißt, auch wenn man zum ersten Mal ohne Fahrschein erwischt wurde, erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung.

Fahrschein am Automaten kaufen.
Mit gültigem Fahrschein fährt es sich entspannt!

Natürlich können wir unseren Fahrgästen nur raten: Besorgen Sie sich einen gültigen Fahrschein, wenn Sie in unseren Fahrzeugen mitfahren möchten. Ob an der Verkaufsstelle, am Fahrscheinautomaten oder übers Smartphone – es gibt viele Wege zum Fahrschein. Viele Fahrscheine gibt es auch als MobilTicket – so hat man sie direkt auf dem Smartphone dabei. Ob Vielfahrer oder nur Ab-und-zu-Fahrer – es gibt den passenden RVF-Tarif. Und dann können Sie auch entspannt die Fahrt mit uns genießen.

In den Beförderungsbedingungen des RVF finden Sie alle Infos zum erhöhten Beförderungsentgelt im Detail.

Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem individuellen Fall? Bitte wenden Sie sich direkt an die Fachabteilung. Rufen Sie einfach an, unter 0761/4511-0 und lassen Sie sich durchstellen zur Abteilung für das Erhöhte Beförderungsentgelt.

Die Polizei informiert zum Thema Schwarzfahren auf ihrer Seite für Kinder und Jugendliche.

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37 Kommentare

  1. Unbd was ist, wenn sich der Kontrolleur mal irrt? Bekommt der Fahrgast dann den Nachkauf eines Fahrscheins erstattet?

    1. Hallo, was meinen Sie genau? Eigentlich kann sich der Kontrolleur nicht irren: Entweder der Fahrgast hat einen gültigen Fahrschein dabei oder nicht. Viele Grüße
      Susanne von der VAG Blog Redaktion

  2. @Susanne:

    Wenn ich eine persönliche Karte habe muss ich immer einen Ausweis dabei haben. Richtig?
    Also eher unpraktikabel. Den trage ich nicht immer zum Sport, Einkaufen etc. spazieren.

    Die personalisierte Jahreskarte wäre für mich nur dann eine echte Alternative wenn ich diese auch mit Bild bekommen könnte. Nicht als Zwang für alle Kunden sondern als zusätzlich Option für Jahreskartenkunden.

    Diese könnte beim VAG-Pluspunkt mit Lichtbild beantragt, bezahlt und später zugeschickt werden (so wie es mit dem neuen Schülerabo ja auch gut funktioniert).
    Übrigens: Das diese generell ohne Bild ausgegeben werden finde ich grenzwertig.

    1. Hallo Tom,
      danke für deine Anregung. Da es sich um RVF-Fahrscheine handelt, ist das ein Thema, das beim Verbund liegt.
      Generell habe ich es aber mal intern zur Anregung weitergeleitet.
      Viele Grüße
      Susanne

  3. Was ist ,wenn ich eine übertragbare Abo-Regiokarte habe, und komme in eine Fahrkartenkontrolle. Dabei habe ich leider die Karte noch von dem Vormonat (vergessen zum auswecheln).Bei dem Kontrolleur konnte ich mich persönlich ausweisen. Werde ich trotzdem als Schwarzfahrer behandelt und muß die 60 € bezahlen, obwohl das Fahrrentgeld eigentlich mit der Einzugsermächtigung für den folgenden Monat beglichen wurde.

    1. Hallo Harry,
      wenn Sie keinen gültigen Fahrschein zum Kontrollzeitpunkt vorzeigen können und auch keinen persönlichen Fahrschein nachzeigen können, müssen die 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt werden. Eine übertragbaren RegioKarte könnte nämlich zum Kontrollzeitpunkt auch jemand anderes genutzt haben.
      Viele Grüße
      Susanne

  4. meine Freundin hat ihre Monatskarte zu hause vergessen. Sie konntet kein gute deutsch sprechen um der Kontrolleur zu erklären. sie hat leider eine 60 euro strafe bekommen. was macht mann in diesem fall?

    1. Hallo Makki, da kommt es darauf an, ob es eine persönliche Monatskarte ist. Diese kann sie dann noch innerhalb von einer Woche im VAG-Zentrum nachreichen. Dann muss sie nur eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro zahlen. Bitte den Zettel mitbringen, den sie vom Fahrausweisprüfer erhalten hat. Viele Grüße

  5. Hi, ich habe heute amusiert zugeschaut wie ein Kontrolleur von einer Schwarzfahrerin die Personalien aufnahm. Mit Mühe hat er auf der bewegenden Straßenbahn die Daten mit einem Stift aHi Thorstenuf einem kleinen Display getippt. Dabei war er mindestens 10 Min. beschäftigt. Ich habe aus Interesse gefragt ob das nicht zu umständlich wäre. Er meinte, noch schlimmer sei es im Bus.
    Aber jetzt zur Sache: wie viel Zeit müssen dann die Kontrolleure mit einer solchen Technik verbringen um die Daten aufzunehmen?
    Würden Sie Interesse haben eine Lösung zu haben, womit er/sie die Daten viel schneller aufnimmt und sich damit auf wichtigere Sachen konzentrieren kann?
    Wenn schon, einfach melden:-)
    VG
    Martin

    1. Hallo Martin,
      ich habe in der Fachabteilung nachgefragt: Normalerweise gibt es wohl weniger Probleme bei der Bedienung der Technik – daher besteht zur Zeit kein Interesse, das System zu wechseln.
      Viele Grüße
      Susanne (VAG Blog Redaktion)

  6. Trotz aller Freude, eine/n Schwarzfahrer/in auf frischer Tat ertappt zu haben, wäre es wünschenswert, wenn die Kontrolleur/inn/e/n der VAG beim Verrichten ihrer Arbeit etwas höflicher aufträten. Und insbesondere für Touristen und ausländische Fahrgäste wäre es vorteilhaft, wenn die Mitarbeiter mal die eine oder andere Fortbildung besuchen würden, um ihr Englisch ein wenig aufzupolieren würden. (Wirklicher, fürchterlicher Fremdschamfaktor).

    Im übrigen wäre es wünschenswert, wenn es gegenüber auswärtigen Fahrgästen eine Form von Kulanzregelung gäbe: das Tarifsystem ist einfach unübersichtlich bzw. schlecht übersetzt (jaja, die VAG Freiburg hält es für besonders einfach. Dennoch unterscheiden sich die Regelungen von Stadt zu Stadt und die Linienführung ist verwirrend. (Glauben Sie nicht? Dann hören Sie mal, wie viele Fahrgäste fragen, ob eine bestimmte Bahn über den Hbf. fährt oder nicht. Oder fragen Sie mal einen Fahrer, ob man als Fahrgast mit Hund bei einer Regio 24 Karte (1 Person) noch eine zusätzliche Kinderkarte für den Hund erwerben muss. Die „gültige“ Antwort können Ihnen dann nur die Kontrolleure geben.)) Wenn Sie als Freiburg-Besucher falsch parken, bekommen Sie vom Ordnungsamt einen freundlichen Hinweis, dass sie beim ersten mal nur ein reduziertes Bußgeld zahlen müssen und beim nächsten Mal bitte richtig parken. Warum kann man so etwas nicht bei der VAG umsetzen? Haben Sie in der Bahn den falschen Fahrschein, werden Sie im Zweifelsfall auch um 0.30 Uhr aufgefordert, an der nächsten Haltestelle mit auszusteigen und das Bußgeld direkt am Geldautomaten abzuheben. (Schon beobachtet. Und dies in derart unmöglichem Tonfall und Englisch, dass es sehr ungute Assoziationen auslöst)

    Ich habe *immer* einen Fahrschein, aber dadurch, dass man von den Kontrolleuren präventiv wie ein Krimineller behandelt wird, steigt bei mir immer die Laune, sobald ich sehe, dass die Damen und Herren wieder ihre Runde machen. Und ja, ich weiß, dass man als Kontrolleur viele Ausreden und viel Bullshit zu hören bekommt. Dies ist dennoch kein Grund, gegenüber den 99% der Fahrscheininhaber derart unmöglich aufzutreten.

    1. Hallo Josh,
      entgegen deiner Einschätzung freuen sich unsere Fahrausweisprüfer keines Falls, wenn bei der Kontrolle ein Fahrgast keinen gültigen Fahrschein hat – sie haben ja nichts davon. Es ist aber nunmal ihre Aufgabe, Fahrscheine zu kontrollieren. Ich bin mal mit einem Fahrausweisprüfer mitgefahren, hier kannst du den Bericht mal lesen: https://blog.vag-freiburg.de/fahrausweispruefer/ Dass die Kollegen dabei nicht unfreundlich oder unhöflich sein sollten, ist uns auch wichtig – wenn du etwas anderes beobachtest, gib gerne Bescheid (mit Datum, Uhrzeit, Linie), dann kann mit den betroffenen Personen gesprochen werden.
      Eine Kulanzregelung ist äußert schwierig: Denn wo fängt diese Kulanz dann an und wo hört sie auf? Was lässt man „durchgehen“?
      Dass du das Tarifsystem als unübersichtlich wahrnimmst, ist wirklich schade – allerdings ist der RVF für den Tarif zuständig, da müsstest du dich direkt hinwenden.
      Ich habe deine Beschwerde intern weitergeleitet, aber generell können wir besser etwas optimieren, wenn wir konkrete Angaben erhalten, damit auch wirklich mit dem betroffenen Personal geredet werden kann. Hier hast du die Möglichkeit dazu: https://www.vag-freiburg.de/service/kundendialog.html
      Viele Grüße

  7. Hallo liebes VAG-Team,
    ich hätte eine kurze Frage:

    Ich bekam heute leider zum zweiten Mal eine Verwarnung wegen fehlendem Fahrschein, bei beiden Malen war dies aber vollkommen ohne Vorsatz. Das erste Mal (vor ca 2 Monaten) zeigte ich meine Uni-Karte vor, da man mir im Studiensekretariat mitteilte, als Student könne man mit der UniCard die Straßenbahnen nutzen. Dass dies allerdings erst ab 19 Uhr möglich ist, wie mir der Kontrolleur dann sagte, hatte man mir dort natürlich nicht gesagt. Ich bezahlte die 60€ aber binnen weniger Tage per Online-Überweisung.

    Heute wollte ich in der Bahn mit meiner EC-Girokarte ein Ticket lösen, die Bahn fuhr bereits los, aber der Automat in der Bahn akzeptierte meine Girokarte aus irgendeinem Grund nicht und Bargeld hatte ich zu wenig dabei., weswegen ich dann an der nächsten Haltestelle sofort wieder aussteigen wollte.

    Gerade in dieser Zwischenzeit wurde allerdings nun zu allem Unglück wieder kontrolliert und ich bekam natürlich wieder Ermahnung. Ich ging daraufhin sofort zum VAG-Punkt am Bertholdsbrunnen und bezahlte dort die 60€ Gebühr und bekam dafür auch einen Beleg. Da ich im Internet allerdings die wildesten Gerüchte bezüglich einer Strafanzeige bei sogenannten „Mehrfachtätern“ gelesen hatte, war und bin ich jetzt total fertig mit den Nerven und habe dies auch so im VAG-Punkt gesagt.

    Die meinten, ich solle doch am besten zur VAG-Hauptzentrale gehen und dort nochmal mein Anliegen schildern, was ich morgen früh (28.03.17) auch gleich tun werde, da die VAG-Stelle jetzt bereits zu hat.

    Hier oben im Artikel steht ja nun geschrieben, dass erst ab dem dritten Mal mit einer Anzeige zu rechnen sei (was mich jetzt vorläufig etwas beruhigt hat). Kann ich daher die Sache nun abhaken, oder muss ich mich nun weiterhin diesbezüglich sorgen? (Bin ohnehin seit jeher schon eher von ängstlicher Natur).

    Ich kann nur noch einmal betonen, dass beide Fälle keinesfalls vorsätzlich und aus böser Absicht entstanden sind, mir dies von Herzen Leid tut und ich beide male umgehend die Gebühr bezahlte, ein drittes Mal wird dies garantiert nicht mehr vorkommen – aber eine Strafanzeige würde sich sehr negativ auf meinen Karriereweg ausüben, ich war bislang noch nie im Konflikt mit dem Gesetz und möchte das auch so beibehalten.

    Ich hoffe, Sie können mir hier etwas Auskünfte geben (obwohl ich ohnehin morgen früh noch zur VAG-Hauptstelle gehe und das dort nochmal ansprechen möchte zur Klärung, sonst habe ich eh keine ruhige Minute mehr).

    Herzlichen Dank!

    1. Hallo,
      in der Regel wird erst beim dritten Mal ein Strafantrag gestellt, wenn das erhöhte Beförderungsentgelt immer rechtzeitig gezahlt wurde.
      Aber der Tipp stimmt: Einfach mit den Kollegen von unserem EBE sprechen, die informieren gerne dazu.
      Viele Grüße
      Susanne von der VAG Blog Redaktion

  8. Hallo, gerne würde ich mein – leider vergessenes – persönliches Ticket im VAG-Verkehrszentrum einreichen und statt der 60 Euro nur 7 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen.
    Allerdings hat mir der Kontrolleur keinen Zettel gegeben. Muss ich nun auf einen Brief warten oder kann ich schon jetzt zum VAG-Zentrum gehen, auch wenn ich keine Bearbeitungsnummer habe?
    Die 7 Tage gelten ja vermutlich ab der Kontrolle – also heute, oder?
    Danke!

    1. Hallo Flummi,
      ja, du kommst einfach zum VAG-Zentrum, wenn du von unseren Fahrscheinprüfern aufgeschrieben wurdest. Die Kollegen finden dich dann auch über deine persönlichen Daten. Genau, die sieben Tage gelten ab der Kontrolle.
      Viele Grüße
      Susanne von der VAG Blog Redaktion

  9. Hallo,

    mein Sohn (12 Jahre) wurde gestern in der Straßenbahn kontrolliert.
    Er konnte keinen gültigen Fahrschein vorweisen, da er diesen verloren hatte.
    Mit dem Fahrschein war auch sein Portemonnaie weg. Aus diesem Grund konnte er sich auch nicht ausweisen.
    Müssen wir in diesem Fall ebenso das Bußgeld in Höhe von 60 € zahlen?
    Ich weiß, dass ein Verlust nur schwer nachzuweisen ist. Wenn es aber dennoch der Wahrheit entspricht, dann was tun?

    Mein Sohn fährt nie ohne Fahrschein und war gestern Abend total aufgelöst wegen des Vorfalls.
    Ich hoffe auf Ihr Verständnis und eine positive Rückmeldung Ihrerseits.

    Viele Grüße

    1. Hallo Sabine Wöller,
      bitte wenden Sie sich da direkt an die Kollegen von der Fachabteilung. Die helfen Ihnen gerne weiter. Die Kontaktdaten sollte Ihr Sohn vom Fahrausweisprüfer erhalten haben.
      Viele Grüße
      Susanne von der VAG Blog Redaktion

  10. Hi,
    meiner tochter hat ihre tageskarte vergessen und wurde dabei erwiscsht,sie die tageskarte nachgereicht,wurde aber nicht akzeptiert weil ohne name ausgedruck warn sie hatte selbs ihre name auf die karte geschrieben,das ist doch normaL oder?? Wad tun??

    1. Hallo Erol, der Name muss auf dem Fahrschein aufgedruckt sein. Ein persönlicher Fahrschein ist zum Beispiel die RegioKarte Basis. Aber auch andere RegioKarte gibt es in persönlicher Ausführung. Ein händischer Vermerk reicht leider nicht, da dieser auch nachträglich gemacht werden könnte. Viele Grüße

  11. Ich habe meine Monatskarte vergessen gehabt (ich bin 13 Jahre alt) und wurde erwischt. Der Kontrolleur hat gesagt ich habe 10 Tage Zeit um nachzuweisen dass ich eine Monatskarte habe. Jetzt hätte ich das Problem dass jemand aus meiner Familie gestorben ist und mein Vater im Krankenhaus liegt und ich keine Zeit hatte es in innerhalb 10 Tagen nachzuweisen. Muss ich jetzt 60 Euro Strafe zahlen?

    1. Hallo Daniela,
      das tut mir sehr Leid. Bitte wende dich direkt an die Fachabteilung – die Telefonnummer müsste auf dem Zettel stehen, den du vom Kontrolleur bekommen hast. Dort bekommst du dann eine Auskunft.
      Viele Grüße
      Susanne

  12. Vor einem halben Jahr wurde ich dabei erwischt, wie ich den gültigen Fahrausweis meines Freundes vorgezeigt habe, jedoch wurde das geahndet und ich habe meine Strafe bezahlt. Später erhielt ich noch einen Brief um mich darauf aufmerksam, dass das was ich getan habe Betrug war. Heute habe ich mir einen Fahrausweis gekauft, jedoch vergessen abzustempeln, wurde kontrolliert und muss somit wieder 60 € bezahlen.
    Muss ich jetzt mit einer Anzeige rechnen weil ich als Wiederholungstäter durchgehe ?

    1. Hallo,
      in der Regel erst beim dritten Mal – aber du bekommst dann auch Bescheid.
      Viele Grüße
      Susanne von der VAG Blog Redaktion

  13. Hallo,
    letzte Woche habe ich meine Regiokarte vergessen und gestern ist es wieder passiert. Ich konnte sie noch nicht nachzeigen, weil ich keine Zeit hatte. Am Mittwoch mache ich es. Ich habe jetzt 2 Strafen. Gibt es ein Problem?

  14. Hallo,
    am Sonntag wurde ich kontrolliert und ich hatte meine persönliche Regiokarte Zuhause vergessen. Gestern ist es wieder passiert und ich muss sie nachzeigen. Letzte Woche hatte ich keine Zeit, deshalb konnte ich es nicht machen, aber ich habe angerufen und es erklärt, dann kann ich sie noch bis Freitag wiederzeigen. Werde ich ein Problem haben, weil ich gerade 2 Strafen habe? Am Mittwoch wäre ich auf jeden Fall bei Ihnen.
    Ich muss aber sagen, im Oktober hatte ich es das gleiche Problem (eine Strafe), aber ich war damals nicht in Freiburg, dann konnte ich sie nicht wiederzeigen und habe die Strafe einfach bezahlt.

    Mit den 2 Strafen von dieser letzten Woche hätte ich schon 3 (eine schon bezahlt). Werde ich schon im Konflikt mit dem Gesetz sein? Das hatte ich nicht nie und ich will natürlich keine Konflikte.

    Danke im Voraus.

    1. Hallo Lena,
      bitte wende dich da direkt an die Abteilung für das Erhöhte Beförderungsentgelt. Du kannst zum Beispiel unter 0761/45110 anrufen und dich durchstellen lassen. Die können dir dann genau Auskunft geben.
      Viele Grüße
      Susanne von der VAG Blog Redaktion

  15. Hallo,

    ich wurde heute in der Bahn erwischt. Ich verfüge über ein VAG-Studententicket, das ich aber leider nicht bei mir trug. Zu Hause kann ich es aber auch nicht mehr finden, da ich vor Kurzem umgezogen bin. Ich habe es sehr wahrscheinlich verloren, muss es aber binnen 14 Tagen vorzeigen. Da meine Matrikelnummer auf dem Ticket ja steht ist meine Frage, ob diese nicht irgendwo in einem System oder einer Datenbank gespeichert ist und es somit reichen würde, den Studentenausweis mit dem gültigen Personalausweis vorzuzeigen.

    Viele Grüße

    1. Hallo Julia,
      bitte wende dich direkt an unsere Fachabteilung, die beraten dich.
      Übrigens: Du kannst in Zukunft dein Semesterticket auch online kaufen und ausdrucken. Dann kannst du es bei Verlust immer wieder neu ausdrucken oder auch auf den Smartphone ziehen.
      Viele Grüße
      Susanne von der VAG Blog Redaktion

  16. Wie ist das eigentlich: vor einigen Jahren wurde ich beim schwarzfahren erwischt, das erste mal habe ich es abgestritten beim 2. mal habe ich vergessen eins zu lösen, beim dritten mal auch. heute habe ich es zu spät einlösen möchten weil lch ich mit dem Smartphone beschäftigt war. Ich habe mir ausser diesen Vorfällen nichts geleistet und auch das EBE immer beglichen. Es tut mir Leid und sehe es ein, dass es unfair ist. jedoch ist es mir doch passiert. Muss ich jetzt mit Strafe rechnen bzw. kommt man jetzt ins Gefängnis? Git es auch eine Verjährung? Herzliche Grüße

    1. Hallo,
      am besten du wendest dich direkt an unsere Fachabteilung – die können bei individuellen Fällen gerne beraten. Viele Grüße Susanne von der VAG Blog Redaktion

  17. Hallo,

    wenn ich am 18.01.18 kontrolliert wurde. Wann ist der letzte Tag die Fahrkarte nachzuzeigen?
    Der 24.01. oder der 25.01. ?

    1. Du kannst die Karte auch heute noch nachzeigen.
      Viele Grüße
      Susanne von der VAG Blog Redaktion

  18. Hallo ihr, vor vier Tagen wurde ich in der Straßenbahn ohne Fahrschein erwischt. Leider hatte ich meine Schülerregio einfach nur Zuhause liegen gelassen… Ich weiß auch, dass ich sie nun binnen ein paar Tagen nachzeigen muss.

    Jedoch frage ich mich jetzt ob ich das auch in der Stadtmitte von Freiburg, beim VAG Pluspunkt machen kann, oder extra zur VAG in der Besanconalle fahren muss.

    Darüber hinaus weiß ich nicht ob es reicht, meine Schülerregio und einen Personalausweis mitzunehmen (bin älter als 18 und mache eine Ausbildung). Oder wie verläuft das Nachzeigen ab?

    Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen

    Liebe Grüße

    Leila

    1. Hallo Leila,
      du musst deinen Fahrschein im VAG-Zentrum nachzeigen. Öffnungszeiten Erhöhtes Beförderungsentgelt:
      Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr.
      Du brauchst deine RegioKarte und einen Lichtbildausweis, der dich identifiziert.
      Viele Grüße
      Susanne von der VAG Blog Redaktion

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