22. Sep. 2026 - 10:00 Uhr
Mit dem Bike in der Tram? Was in vielen Städten bereits möglich ist, wird nun auch in Freiburg getestet. Im Oktober 2026 startet die Freiburger Verkehrs AG (VAG) einen Probelauf zur Fahrradmitnahme in Straßenbahnen.
Wichtig: Mobilitätseingeschränkte Personen oder Personen mit Kinderwagen haben immer Vorrang. Ein Anspruch auf eine Fahrradmitnahme besteht nicht. Alle Infos zur Testphase erfährst du hier.
Wie kam es zum Testlauf?
Der Wunsch danach wurde in den vergangenen Jahren immer wieder an die VAG herangetragen – von Bürger*innen, aus der Politik oder aus dem Aufsichtsrat. Dabei ist die Idee keineswegs neu: Bereits in den 1990er Jahren gab es einen ersten Versuch. Das Ergebnis damals: Die Fahrradmitnahme hat sich nicht bewährt. Zu wenig Platz für Fahrräder und teilweise Konflikte zwischen den Fahrgästen. Inzwischen haben sich die Voraussetzungen deutlich verändert. Heute haben alle Straßenbahnen mindestens einen Niederflurbereich, in den Abendstunden sind vor allem größere Fahrzeuge mit 100 Prozent Niederflur unterwegs. Deshalb testet die VAG nun erneut, ob die Fahrradmitnahme unter klaren Regeln funktioniert.
Was ist das Ziel des Testlaufs?
Die VAG möchte herausfinden, ob die Fahrradmitnahme in Straßenbahnen dauerhaft möglich ist. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass mobilitätseingeschränkte Personen weiterhin ausreichend Platz haben und es nicht zu Konflikten im Fahrzeug kommt. Weiters Ziel ist es, das Sicherheitsgefühl zu stärken. Wer sich auf dem Heimweg spät am Abend nicht wohl fühlt, kann einen Teil der Strecke mit der Straßenbahn zurücklegen und das Fahrrad mitnehmen.
Wann ist der Testzeitraum und unter welchen Voraussetzungen dürfen Räder mitgenommen werden?
Der Testlauf startet am 1. Oktober 2026 und endet am 31. März 2027. So kann die Einführung schrittweise erfolgen. Im Testzeitraum werden unterschiedliche Witterungsbedingungen bis ins Frühjahr hinein berücksichtigt. Sollte sich während der Testphase zeigen, dass die Fahrradmitnahme zu größeren betrieblichen Problemen oder erheblichen Beeinträchtigungen für andere Fahrgäste führt, kann die VAG den Testlauf vorzeitig beenden. Die Mitnahme ist ausschließlich nach 22 Uhr möglich. Sonntag bis Donnerstag jeweils bis 3 Uhr des Folgetags sowie freitags, samstags und vor Feiertagen bis 5 Uhr des Folgetags.
Dürfen Fahrräder auch in Bussen mitgenommen werden?
Nein.
Wie kommen die Regeln für die Fahrradmitnahme zustande?
Bei der Ausgestaltung der Regeln hat die VAG Anregungen verschiedener Beteiligter berücksichtigt, darunter auch Vorschläge aus dem Fahrgastbeirat.
Die Zeiten wurden bewusst gewählt. Nach 22 Uhr sind die Fahrzeuge in der Regel weniger stark ausgelastet. Zudem sind erfahrungsgemäß weniger Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollator unterwegs.
Kostet die Fahrradmitnahme etwas?
Nein. Während des Testlaufs ist die Mitnahme von Fahrrädern kostenlos.
Habe ich Anspruch darauf, mein Fahrrad mitzunehmen?
Nein! Auch während des Testlaufs besteht kein Anspruch auf die Mitnahme eines Fahrrads. Ob die Mitnahme möglich ist, hängt unter anderem von der Auslastung des Fahrzeugs und der jeweiligen Situation vor Ort ab.

Welche Fahrräder dürfen mitgenommen werden?
Erlaubt sind Fahrräder in üblicher Größe, also normale Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs.
Welche Fahrräder sind ausgeschlossen?
Nicht mitgenommen werden dürfen Lastenräder, Tandems oder Fahrräder mit Anhänger.
Welche Fahrgäste haben Vorrang?
Rollstuhlfahrende, Menschen mit Behinderung sowie Fahrgäste mit Rollator oder Kinderwagen haben stets Vorrang vor Fahrradfahrenden. Wird der Platz von bevorrechtigten Personen benötigt, müssen Radfahrende die Straßenbahn verlassen und die nächste Fahrt abwarten. Fahrräder werden nur mitgenommen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden.
Wo dürfen Fahrräder in der Straßenbahn untergebracht werden?
Der Zustieg mit Fahrrädern über die Rollstuhl-Tür (an der eine Rampe angebracht werden kann) ist nicht zulässig. Je nach Fahrzeugtyp befindet sich diese Tür an der zweiten oder dritten Tür von der Fahrzeugspitze aus. Aufkleber an den Einstiegstüren weisen darauf hin, ob an ihnen der Zustieg mit Fahrrad erlaubt ist. Ein- und Ausstiegsbereiche müssen jederzeit zugänglich sein.

Wie werden die Fahrräder gesichert und wer ist für Schäden verantwortlich?
In den Mehrzweckbereichen der Fahrzeuge werden Schlaufen angebracht, an denen Fahrräder, Rollstühle oder Kinderwagen unkompliziert befestigt werden können. Die Verantwortung für einen sicheren Halt des Fahrrads liegt ausschließlich bei den Radfahrenden. Sie haften für mögliche Schäden, die durch ihr Fahrrad verursacht werden.
Wer entscheidet im Konfliktfall?
Damit die Fahrradmitnahme über den Testlauf hinaus möglich werden kann, kommt es auf ein rücksichtsvolles Miteinander an. Mobilitätseingeschränkte Personen und Personen mit Kinderwagen haben Vorrang. Fahrgäste sind angehalten, respektvoll miteinander umzugehen und in Situationen mit begrenztem Platzangebot gemeinsam gute Lösungen zu finden. Im Konfliktfall zwischen Fahrgästen entscheidet das Fahrpersonal. Dessen Anweisungen ist Folge zu leisten.

Was passiert bei sehr vollen Fahrzeugen?
Bei hoher Auslastung nach 22 Uhr ist eine Fahrradmitnahme nicht erlaubt. Insbesondere bei Abendspielen des SC Freiburg, bei Großkonzerten oder anderen stark besuchten Veranstaltungen ist keine Mitnahme möglich.
Was passiert, wenn ich mein Fahrrad in der Straßenbahn vergesse?
Zurückgelassene Fahrräder werden von der VAG sichergestellt und an das Fundbüro übergeben. Dort können sie von ihren Eigentümer*innen – wie andere Fundsachen – abgeholt werden.
Wie wird der Testlauf ausgewertet?
Vor dem Start des Testlaufs sensibilisiert die VAG ihre Mitarbeitenden und das Fahrpersonal für die neuen Regelungen. Während der Testphase wertet die sie Rückmeldungen von Fahrgästen, Erfahrungen des Fahrpersonals oder des Fahrgastbeirats aus dem Alltag aus. Sollte es zu kritischen Situationen zwischen Radfahrenden und mobilitätseingeschränkten Personen kommen, werden diese auch in der Leitstelle erfasst. Auf dieser Grundlage entscheidet die VAG gemeinsam mit dem Aufsichtsrat über eine dauerhafte Einführung der Fahrradmitnahme.
Wie kann ich Rückmeldung geben?
Anregungen, Lob oder Kritik können Fahrgäste an den Kundenservice der VAG senden:
Text: Jens Dierolf/ Fotos: VAG
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