7 Tipps für die Fahrt mit Hund in Bus und Straßenbahn

Uhr 15. Apr. 2025 - 12:24 Uhr

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Freddy Greve

VAG Freiburg

Neue Gerüche, ungewohnte Geräusche und Bewegungen, viele Menschen – das kann Hunde, die dies nicht gewohnt sind, nervös und unruhig werden lassen. Damit ihr mit eurem Hund entspannt in Bus und Straßenbahn unterwegs sein könnt, haben wir Alexandra Geigele vom Tierschutzverein Freiburg e.V. um ein paar Tipps gebeten.

7 Tipps für die Fahrt mit Hund

  1. Das Augenmerk sollte auf den Hund und dessen Wohlbefinden gerichtet sein. Bekommt der Hund während des Trainings Angst oder wird unruhig, sollte das Training abgebrochen werden.
  2. Der Hund sollte schrittweise an das Bus- und Bahnfahren herangeführt werden. Wählen Sie für den Anfang des Trainings nicht die Hauptverkehrszeit, sondern eine ruhigere Zeit, in der weniger Fahrgastaufkommen herrscht.
  3. Als erste Übung kann man einfach mit dem Hund einmal ein- und wieder aussteigen. Gesteigert werden kann dies, indem man auch eine Station mitfährt und dann aussteigt. Wenn der Hund damit keine Probleme hat, kann man auch schrittweise längere Strecken im Fahrzeug zurücklegen.
  4. Nach einer gelungenen Übung sollte man den Hund für seine Leistung auch belohnen.
  5. Generell sollte man beim Ein- und Aussteigen darauf achten, dass man mit dem Hund als letztes einsteigt und kleine Hunde reinträgt.
  6. Der Hund muss immer angeleint sein; kleinere Hunde kann man auch an eine Transportbox gewöhnen.
  7. Falls der Hund nicht gerne von fremden Personen angefasst wird, so sollte man dies gegenüber anderen Fahrgästen deutlich machen.

Was muss ich außerdem bei der Fahrt mit Hund beachten?

Generell bitten wir immer Rücksicht auf andere Fahrgäste zu nehmen – keiner kennt euren Hund so gut wie ihr und nicht jeder fühlt sich wohl, wenn euer süßer Begleiter schnuppern möchte. Nach den Beförderungsbedingungen des RVF (§12) gelten außerdem folgende Regeln:

  • Hunde dürfen nur unter Aufsicht einer geeigneten Person befördert werden und müssen angeleint sein. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Im Zweifel entscheidet das Fahr- bzw. Begleitpersonal über die Maulkorbpflicht und die Mitnahme von Hunden.
  • Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, dürfen immer befördert werden.
  • Sorry – egal, wie sauber die Pfoten sind: Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen Platz nehmen.

Welchen Fahrschein braucht mein Hund?

Im RVF-Gebiet muss für Hunde generell ein gültiger Fahrschein gelöst werden – tariflich gilt ein Hund dabei als „Kind“. Falls er aber maximal so groß ist wie eine Katze und in einem geeignetem Behältnis (z.B. einer Transportbox auf dem Schoß) mitgenommen werden kann, so braucht man für ihn keinen Fahrschein zu lösen.

Für größere Hunde können folgende Fahrscheine verwendet werden:

  • Einzelfahrschein Kind (auch bei einer Kurzstrecke ist dieses Ticket übrigen 0,10€ günstiger als das Kurzstreckenticket)
  • Mehrfahrtenkarte Kind
  • Punktekarte
  • TagesKarte Solo+ (bei der TagesKarte Solo+ für eine Person können bis zu vier Kinder bzw. vier Hunde gratis mitgenommen werden)
  • RegioKarten (nicht RegioKarte Schüler/Azubi), RegioKarte Kind kann verwendet werden

Natürlich können alternativ auch Erwachsenenfahrscheine für euren Vierbeiner benutzt werden. Personen mit einem Behindertenausweis und der Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson brauchen keinen Fahrschein für ihren Hund.

An dieser Stelle möchten wir auch dem Tierschutzverein Freiburg für die hilfreiche Beratung danken!

Text: Selina Jaich


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