20. Mai 2026 - 16:00 Uhr
Ab Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landesnichtraucherschutzgesetz. Davon betroffen sind auch die Haltestellen der Freiburger Verkehrs AG (VAG). Die VAG hat deshalb ihre Hausordnung angepasst. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Mit dem neuen Landesnichtraucherschutzgesetz wird das Rauchen an unseren Haltestellen verboten. Das Gesetz tritt im Juni 2026 in Kraft. Als VAG brignen wir an den Haltestellen entsprechende Hinweise zum Rauchverbot an. Außerdem haben wir unsere Hausordnung angepasst. Diese gilt künftig ausdrücklich auch im Zusammenhang mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz.
Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten
Laut der neuen Hausordnung ist das Rauchen „in den Fahrzeugen und auf den Haltestellen sowie in anderen gekennzeichneten Nichtraucherbereichen“ untersagt. Das Verbot umfasst nicht nur klassische Zigaretten, sondern auch E-Zigaretten, Shishas und E-Shishas.
Die Regelung soll Fahrgäste besser vor Rauch und Belästigungen schützen. Besonders an stark frequentierten Haltestellen hatte es in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden über Zigarettenrauch und weggeworfene Kippen gegeben.
Diese Regeln gelten zusätzlich an Haltestellen
Die aktualisierte Hausordnung enthält weitere Vorgaben für Fahrgäste. Unter anderem ist es an Haltestellen verboten:
❗Wir möchten, dass sich unsere Fahrgäste wohlfühlen. Bitte helft deshalb mit und haltet euch an die Regeln. ❗
Hohe Bußgelder vorgesehen
Das neue Landesnichtraucherschutzgesetz sieht deutliche Strafen vor. Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Bei einem Wiederholungsverstoß innerhalb eines Jahres können bis zu 500 Euro fällig werden.
Für schwerwiegendere Verstöße nennt das Gesetz sogar Bußgelder von bis zu 3.300 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 6.500 Euro.
Auch das Wegwerfen von Zigarettenkippen bleibt teuer: Nach der Polizeiverordnung kostet das in Freiburg grundsätzlich 100 Euro.
Der städtische Vollzugsdienst kontrolliert
Der städtische Vollzugsdienst (VD) wird das Verbot kontrollieren, auch Schwerpunktkontrollen wird es geben. Das Landesnichtraucherschutzgesetz gilt übrigens auch auf Spielplätzen und zahlreichen weiteren Orten. Auch dort ist mit Kontrollen zu rechnen.

Madeleine Hager
06.06.2026 um 11:20 Uhr
Dankeschön, liebe VAG das ist phantastisch 🤗😊

Reiner
04.06.2026 um 18:00 Uhr
Das bin ich mal gespannt, ob und wie das durchzusetzen sein wird. Mich (Nicht-mehr-Raucher seit über 50 Jahren) stören eher die Kippen an den Haltestellen - wie übrigens auch sonst überall im Straßenbild - als ab und an eine Rauchfahne abzubekommen.

03.06.2026 um 23:45 Uhr
Hoffe an den Bahnhöfen kann man noch im Raucherbereich rauchen ,könnte man ja auch an den Bushaltestellen machen . Zigarettenkippen gehören immer in den Mülleimer.

Jennifer
03.06.2026 um 16:24 Uhr
Das wurde auch höchste Zeit. Dies ist ein großartiger Schritt in die richtige Richtung. Zigarettenstummel liegen überall herum und verschmutzen den gesamten Ort; zudem ist es äußerst rücksichtslos, dass sich Leute an der Bushaltestelle hinsetzen und rauchen, während andere ebenfalls dort sitzen.

Carlson
03.06.2026 um 12:56 Uhr
Gut dass das kontrolliert wird-An den Bahnhöfen klappt das ja leider nicht so .Da sieht man oft Raucher die sich nicht in den Raucherbereichen aufhalten. Man traut sich ja aber kaum etwas zu sagen je nach Personenkreis. Gerade Asthmatiker werden sehr dankbar über dieses Gesetz sein. Aber auch geruchsempfindlichen Menschen setzen diese "Schlote" extrem zu ;das verstehen aber viele Raucher absolut nicht; ganz zu schweigen vom gesundheitsgefährdenden Effekt auch für "Mitraucher"

Jeanelle La Motte
30.05.2026 um 14:36 Uhr
Herr Flamm hat völlig recht. Das Verbot , Zigarettenkippen einfach auf dem Boden zu werfen, gilt seit mindestens 5 Jahren. Ich fahre viel mit VAG. Niemals ist kontrolliert worden! Das sieht man an den Haltestellen. Die Vergiftung des Grundwassers mit den Kippen hat das Verbot verursacht. Es ist ein Milchmädchenrechnung, dass viel billiger als das Saubermachen, vor allem als die Entfernung der giftigen Substanzen vom Grundwasser, als die medizinische Behandlung der daran Erkrankten wäre die wirkungsvolle Durchsetzung des Verbots durch einen Ordnungsdienst mit den tatsächlich hohen Strafen und durch das Aufstellen von Säulen mit Sand gefüllt an alle Haltestellen. Das wäre ein wirkungsvoller und sehr einfacher 1. Schritt. Das Verbot von Essen und Trinken in den StrBa wird auch nie kontrolliert! Wozu dann Verbote? Warum keine Lösung zum Problem? Kopfschüttelnd frage ich??

Nils Nilpferd
30.05.2026 um 02:31 Uhr
Find ich toll dass ihr Müll wegwerfen verbietet aber könnt ihr auch die Mülleimer entfernen damit ich nicht in Versuchung komme

Bruno Flamm
23.05.2026 um 09:07 Uhr
Ich kann das nur begrüßen und hoffe auf ausreichende Kontrollen. Vor allem auch das sinnlose Wegwerfen der Kippen bzgl. Grundwasser.
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