Einblicke

Unsere Kameras und der 48 Stunden Countdown

„Tschüss, bis morgen!“ ruft Anja und steigt in die Linie 1 Richtung Landwasser. Sie macht sich auf den Heimweg von einem gemütlichen Kneipenabend mit den Kollegen. Die Bahn ist fast leer – um diese Uhrzeit ganz normal. Also kann sie sich bequem in einen freien Vierer setzen und fängt an, auf ihrem Smartphone durch die Nachrichten zu scrollen. „Nächste Haltestelle: Rathaus im Stühlinger“. Die Bahn hält und plötzlich geht alles ganz schnell. Eine Person reißt Anja das Handy aus der Hand und springt im letzten Moment aus der Straßenbahn. Bevor Anja überhaupt kapiert, was passiert ist, fährt die Linie 1 schon weiter – und ihr teures Smartphone ist weg.

Wir können euch beruhigen: Diese Geschichte ist erfunden. Leider ist sie aber nicht komplett aus der Luft gegriffen. Solche oder ähnlich kriminelle Vorfälle passieren, wenn auch sehr selten, in unseren Fahrzeugen. Was passiert dann – gerade in so Fällen wie bei Anja, wenn der Täter entkommt?

Unsere Fahrzeuge sind Fotografen

Ziemlich genau neun Jahre ist nun die Einführung von Überwachungskameras in unseren Straßenbahnen her. Damals, vor allem in Bezug auf Datenschutz, ein kritisches Thema, bei dem einige Leute durchaus skeptisch waren. Mittlerweile gibt es in einem großen Teil unserer Straßenbahnen Kameras (auch die GT8Z wird bei ihrer Sanierung damit ausgestattet), sie gehören quasi dazu.

Ziel ist es vor allem, solche wie in unserer Geschichte beschriebenen oder ähnliche kriminelle Vorkommnisse von vornherein durch Abschreckung zu verhindern. Das Bewusstsein, von Kameras aufgenommen zu werden, kann davon abhalten, sich gesetzeswidrig zu verhalten. „Messbar ist das bei uns zum Beispiel an der gesunkenen Zahl an Fällen von Vandalismus in unseren Fahrzeugen seit wir Kameras darin haben“, berichtet unser Betriebsleiter Johannes Waibel.

Wenn dann leider doch etwas passiert, dienen die Aufnahmen der Kameras oft zur Aufklärung des Geschehens und auch zur Identifikation des Täters/der Täterin. In so einem Fall wird die VAG aber nicht plötzlich zum Ermittler – und das ist auch für Anja wichtig zu wissen.

48 Stunden Countdown

Im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz gibt es ein genaues Überwachungskonzept, welches die Speicherung und Nutzung der aufgenommenen Bilder genau vorschreibt. Würde Anja etwa ein paar Wochen später bei der VAG anrufen, kann dort nicht ein Mitarbeiter „einfach mal“ ins Archiv schauen und ihr die entsprechenden Bilder schicken.

Aufkleber in und an den Fahrzeugen weisen auf die Kameraüberwachung hin.

„Die Bilder unserer Überwachungskameras werden entsprechend der Gesetzesvorgaben nach 48 Stunden automatisch gelöscht. Deswegen ist schnelles Handeln in solchen Situationen sehr wichtig“, erklärt Johannes Waibel. „Abgesehen davon ist der richtige Ansprechpartner in so einer Situation die Polizei.“ Bildmaterial darf nämlich nur eingesehen werden, wenn ein begründeter Anlass vorliegt. Das bedeutet, dass Anja sich so schnell wie möglich bei der Polizei melden muss – da hilft auch unser Fahrpersonal weiter. Die Polizei erfragt die Aufnahmen bei der VAG und nur dann werden die Daten durch den Betriebsleiter oder einen durch ihn beauftragten Mitarbeiter entnommen und umgehend der Polizei zur Verfügung gestellt. Diese entscheidet dann, wie weiter vorgegangen wird.

Big Brother is watching you?

Wer sich von den „großen Augen“ im Fahrzeug beobachtet fühlt, braucht also keine Sorge haben: Niemand sitzt in unserer Leitstelle und schaut sich den ganzen Tag in Liveübertragung an, was in den Fahrzeugen (nicht) passiert. Auch die Sorge, man könnte beim Fahrscheinkauf oder bei der Handynutzung genau beobachtet werden, ist somit unbegründet.

„Wir müssen und wollen uns auch an das Bundesdatenschutzgesetz halten – und dabei unseren Fahrgästen ein gutes Gefühl geben – in jeder Hinsicht“, erklärt Johannes Waibel.

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