Einblicke

„Einschlüsseln“ oder: Was macht der Fahrer da an der Ampel?

Bestimmt habt ihr es auch schon mal beobachtet: Der Straßenbahnfahrer steigt aus, zückt einen Schlüssel und scheint irgendetwas an der Ampel aufzuschließen. Dann kehrt er zurück in sein Fahrerabteil und fährt weiter. Das Ganze nennt sich intern „einschlüsseln“ – aber was bedeutet das? Um diese Frage zu beantworten, muss man wissen, wie das Verhältnis zwischen den Fahrzeugen und dem Ampelsystem der Stadt Freiburg ist.

Freie Fahrt voraus

Generell hat die Straßenbahn im VAG-Netz Vorrang vor dem Individualverkehr – anders könnten Fahrpläne nicht mal annähernd eingehalten werden und der öffentliche Nahverkehr wäre kaum mehr praktikabel. Damit unsere Fahrzeuge (übrigens auch Busse) diese „Vorfahrt“ auch bekommen, gibt es die Vorrangschaltung. Das heißt, das Fahrzeug meldet sich (teils mittels Koppelspule, teils per Knopfdruck) bei der Ampelanlage einer Kreuzung an, woraufhin die Ampel in kürzester Zeit zugunsten des Busses oder der Stadtbahn umgeschaltet wird.

Die Vorrangschaltung gibt es dort, wo ihr diese kleine, runde Lampe seht – wenn sie leuchtet, ist das Fahrzeug angemeldet.

Zum Beispiel per Knopfdruck fordern die Fahrer ihr Signal an. Das zeigt die Ampel, wenn das kleine Licht leuchtet. Kurz darauf springt sie von „Halt“ auf „freie Fahrt“.

Signal verpasst

Wenn unser Fahrpersonal nun aussteigen und mit einem Schlüssel die Ampelanlage bedienen muss, hat etwas bei der Anmeldung nicht geklappt – oder das Fahrzeug ist nicht rechtzeitig aus der Haltestelle gekommen und hat seine Ampelphase verpasst. Das kann passieren, wenn zum Beispiel eine Türstörung vorliegt.

Die Schlüsselanlage an der Ampelanlage – hier zwei Schlüssellöcher, für jede Richtung eins.

Durch das „Einschlüsseln“ meldet der Fahrer oder die Fahrerin dann das Fahrzeug manuell an, damit es bei der nächsten Ampelschaltung berücksichtigt wird und freie Fahrt bekommt.

Übrigens: Diese Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ampel ist auch einer der Gründe, warum das Fahrpersonal nicht beliebig lang die Türen öffnen kann. Auch wenn sich das Fahrzeug noch in der Haltestelle befindet, kann es bereits „angemeldet“ sein und muss bereit sein, in kürzester Zeit abzufahren. Wer da „schnell nochmal“ die Türen öffnet, verpasst eventuell die Freigabe zur Abfahrt und alle müssen länger warten.

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